Änderungen in der Regulierung des Handels mit landwirtschaftlichen Flächen

8 lipca 2019 , Tagi: polen.jurnal.de

Mit Wirkung zum 26. Juni 2019 tritt die Novelle des Gesetzes über die Gestaltung der Landwirtschaftsordnung in Kraft, die einerseits zu einer gewissen Lockerung der in Polen geltenden Beschränkungen im Handel mit landwirtschaftlichen Flächen, andererseits aber auch zu weiteren staatlichen Eingriffen in den landwirtschaftlichen Immobilienmarkt führen wird.

Eine wesentliche Änderung, die die Einschränkung des Handels mit landwirtschaftlichen Flächen mildert, wurde in Artikel 2a des Gesetzes eingeführt, der die bestehenden Beschränkungen beim Kauf von landwirtschaftlichen Grundstücken mit einer Fläche von weniger als 1 Hektar ausschließt. Nach dem Willen des Gesetzgebers dürfen nur Einzellandwirte landwirtschaftliche Grundstücke kaufen, wobei die Fläche der zu erwerbenden landwirtschaftlichen Grundstücke zusammen mit der Fläche der im Familienbetrieb des Käufers befindlichen landwirtschaftlichen Grundstücke die Fläche von 300 Hektar der landwirtschaftlichen Nutzfläche nicht überschreiten darf. Gleichzeitig genügt es beim Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken in die eheliche Gütergemeinschaft, wenn nur einer der Ehegatten Einzellandwirt ist.

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RCIT 421-231/19

08.07.2019 r.

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