Freie Fahrt auf den von der GDDKiA verwalteten Autobahnabschnitten (A2 Konin-Stryków und A4 Wrocław-Sośnica) für leichte Fahrzeuge ab 1. Juli 2023.
Gemäß dem Gesetz vom 26. Mai 2023 zur Änderung des Gesetzes über gebührenpflichtige Autobahnen und über den Nationalen Straßenfonds sowie einiger anderer Gesetze wird die Maut auf den von der GDDKiA verwalteten Autobahnabschnitten (A2 Konin-Stryków und A4 Wrocław-Sośnica) für leichte Fahrzeuge ab dem 1. Juli 2023 abgeschafft. Es bedeutet, dass der Fahrer eines Personenkraftwagens (auch eines Motorrads) oder einer Fahrzeugkombination mit höchstzulässigem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen auf den genannten Abschnitten keine Maut zahlen muss.
HINWEIS! Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs und des Anhängers in der Zulassungsbescheinigung mehr als 3,5 Tonnen beträgt und die Autobahnfahrt mit angehängtem Anhänger durchgeführt wird, wird das Fahrzeug als schwer eingestuft. In diesem Fall ist der Benutzer weiterhin verpflichtet, die elektronische Maut im e-TOLL-System für ein schweres Fahrzeug zu zahlen.
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